Die Weiterbildung entspricht den Anforderungen der Landesverordnung an den Kernkurs und den Anforderungen an verantwortliche Pflegefachkräfte nach § 112 (Qualitätsverantwortung) und § 113 (Maßstäbe und Grundsätze zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität) SGB XI.
Nach weiteren 300 Stunden fakultativen Unterrichts kann die staatliche Anerkennung erreicht werden.
Detaillierte Informationen zu unseren Angeboten finden Sie unter den folgenden Links:
Weiterbildung Leitung einer Pflegeinheit in LübeckAMP
Weiterbildung Leitung einer Pflegeeinheit in RendsburgAMP