Die Weiterbildung umfasst insgesamt 500 Stunden und entspricht den Anforderungen der Landesverordnung über die Weiterbildung und Prüfung für die Leitung einer Pflegeeinheit (WBLPfleVO) vom 31.07.2015 sowie den Anforderungen an verantwortliche Pflegefachkräfte nach §112 (Qualitätsverantwortung) und §113 (Maßstäbe und Grundsätze zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität) SGB XI.
Eine Freistellung nach WBG ist möglich.
RbP-Fortbildungspunkte: 40
Nach weiteren 300 fakultativen Stunden und einer Prüfung kann die staatliche Anerkennung erreicht werden.
Für die Teilnehmer*innen des Kernkurses bieten wir die zur Erreichung der landesrechtlichen Anerkennung erforderliche Qualifizierung nicht in Seminarblöcken an. Stattdessen entwickeln wir im Rahmen eines Beratungsgesprächs gemeinsam mit Ihnen ein Angebot, das Ihren beruflichen Anforderungen, den zeitlichen Ressourcen und den Erfordernissen der Landesverordnung entspricht.
Die Prüfung erfolgt dann vor einem externen Prüfungsausschuss. Mit der staatlichen Anerkennung erreichen Sie die Hochschulzugangsberechtigung.
Zu spezielleren Fragen, mit denen Sie bei der Leitung einer Pflegeeinheit konfrontiert werden, zum Beispiel zu den Themen
können Sie im Rahmen der IBAF-Fortbildungen Qualitätsentwicklung und Management fundiertes zusätzliches Wissen erwerben.